Teilnehmen können:
- Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Gesellenbrief in einem Handwerk erworben haben und selbständig einen bei den hessischen Handwerkskammern eingetragenen Betrieb führen oder dort angestellt sind.
- Handwerkerinnen und Handwerker, die selbständig in Hessen tätig sind, eine Qualifikation erworben haben, die die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht, Mitglied des Bundesverbandes Kunsthandwerk (BK) bzw. von Keramik Hessen e. V. sind.
In dem Hessischen Gestaltungspreis werden Arbeiten von hessischen Handwerkerinnen und Handwerkern ausgezeichnet, die sich durch ihre besondere Gestaltungskompetenz hervorheben. Gefragt sind innovative Objekte, die zukunftsweisende Ideen umsetzen sowie material- und funktionsgerecht gefertigt sind.
Der Wettbewerb würdigt die Bedeutung des gestaltenden Handwerks als wichtigen Teil des kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Hessen. Er wird alle zwei Jahre von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern ausgeschrieben und vom Hessischen Wirtschaftsministerium finanziell unterstützt.
Mit dem Gestaltungspreis werden herausragende Arbeiten im gestaltenden Handwerk ausgezeichnet. Die Preissumme beträgt insgesamt 10.000 Euro verteilt auf mehrere Preisträger. Durchgeführt wird der 17. Gestaltungspreis in diesem Jahr von der Handwerkskammer Kassel. Bewerbungsschluss ist der 20. April 2020.
<link https: www.hwk-kassel.de betriebsfuehrung gestaltung hessischer-gestaltungspreis-2020 _blank morebutton>Details zum hessischen Gestaltungspreis mit
Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung